Der nachwachsende Rohstoff Holz bildet in Verbindung mit der in Deutschland vor über 300 Jahren durch Carl von Carlowitz begründeten nachhaltigen Forstwirtschaft die Basis ihres wirtschaftlichen Handels, zu dem auch die Bereiche Verpacken, Containerstau und Logistik gehören. Als mittelständisches inhabergeführtes Unternehmen in der Holzpackmittelindustrie, sind wir stark in dieser Region und dem gesellschaftlichen Leben verwurzelt. Daher agieren wir seit Generationen im Bewusstsein unserer ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Verantwortung.
Das von uns hauptsächlich verwendete Holz stammt aus der umliegenden Region, dem Nordschwarzwald. Kurze Transportwege garantieren eine nur äußerst geringe Umweltbelastung. Die Verwendung von Holz trägt zum aktiven Umweltschutz bei, das Material muss nicht künstlich unter hohem Energieeinsatz hergestellt werden. Holz ist ein ständig nachwachsender Rohstoff, ein natürlicher CO2-Speicher und setzt selbst bei zuletzt energetischer Verwertung auch nur die Menge CO2 frei, die zuvor im Holz angereichert wurde. Holz rettet Klima, deshalb Verpackungen aus Holz, wir produzieren nach Maß.
Mit Verpackungen aus Holz tragen Sie selbst zum Umweltschutz bei, indem Sie uns, Ihren kompetenten und zuverlässigen Vorort-Lieferanten beauftragen.
Wir alle stehen in der Verantwortung, deshalb bieten wir zum Schutz der Umwelt keine energieintensiven Produkte wie Plastik- und/oder Kunststoffbehälter, sowie auch keine Metallbehälter an (siehe auch Mikroplastik etc.).



REACH – Verordnung
Sämtliche von uns in Umlauf gebrachte „Holz und Holzprodukte – also auch Holzwerkstoffe wie z.B. Sperrholz oder OSB – enthalten keine zulassungspflichtigen Inhaltsstoffe gem. § 59 der REACH-Verordnung, EG-Nr. 1907/2006, in den in der REACH-Verordnung angegebenen Konzentration von mehr als 0,1 Massen%.“ . Es werden keine deklarationspflichtige Substanzen nach Art. 33 verwendet. Dies gilt auch für alle anderen von uns verwendeten Materialien wie z.B. auch Holzverbinder und Metallbeschläge.
Außerdem erklären wir hiermit gemäß Biozid Verordnung, dass keine Substanzen verwendet werden, die nach Art.58 deklariert werden müssen.
