Italien, neue Importvorschriften zur Umweltkennzeichnungs – Vorschrift, ab 01.01.2023

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Italien, neue Importvorschriften zur Umweltkennzeichnungs – Vorschrift, ab 01.01.2023

Recycling-Code für Verpackungen nach Italien tritt ab 01.01.2023 in Kraft.

Für Holzpaletten und Holzpackmittel reicht es aus, wenn der Recycling-Code für Holz (,,FOR 50‘‘) auf Transportpapiere angegeben wird. Die direkte Anbringung auf Paletten ist überflüssig. Größe, Form und Anbringungsstelle des Codes sind nicht konkret vorgeschrieben.